Verpackungsgesetz / Kennzeichnungspflichten (Italien)
Das Verpackungsgesetz EU VO 97/129/EC für Lieferungen nach Italien schreibt ab dem 1. Januar 2023 eine Kennzeichnungspflicht vor.
Das Verpackungsgesetz EU VO 97/129/EC für Lieferungen nach Italien schreibt ab dem 1. Januar 2023 eine Kennzeichnungspflicht vor.
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