Ab dem 01.01.2025 tritt die E-Rechnung in Kraft.
Aufgrund des zu erwarteten Umsetzungsaufwands für Unternehmen hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller festgelegt.
Wichtiger Hinweis: Es gibt keine Übergangsregelung für den Rechnungsempfang. Daher werden wir ab Dezember 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Falls Sie uns derzeit Rechnungen im PDF-Format einreichen, bitten wir Sie, dieses bewährte Format vorerst weiterhin zu verwenden. In Zukunft werden wir auch andere elektronische Formate wie ZUGFeRD unterstützen, bevorzugen jedoch aktuell noch das PDF-Format.
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Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.