Ab dem 01.01.2025 tritt die E-Rechnung in Kraft.

Aufgrund des zu erwarteten Umsetzungsaufwands für Unternehmen hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller festgelegt.

Wichtiger Hinweis: Es gibt keine Übergangsregelung für den Rechnungsempfang. Daher werden wir ab Dezember 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Falls Sie uns derzeit Rechnungen im PDF-Format einreichen, bitten wir Sie, dieses bewährte Format vorerst weiterhin zu verwenden. In Zukunft werden wir auch andere elektronische Formate wie ZUGFeRD unterstützen, bevorzugen jedoch aktuell noch das PDF-Format.

IHK

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Link